Als Deutscher Softwareentwickler in der Schweiz

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Frage: Ich habe einen Computer mit Internetzugang. Muss ich mich für den Radio- bzw. den Fernsehempfang anmelden?
Antwort: Laut Gesetz muss man sich anmelden, sobald ein Gerät vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Darunter fallen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, auch Computer mit Internetzugang. (Ob die Programme auch genutzt werden oder nicht, ist rechtlich nicht von Belang.)

Frage: Ich bin männlich, mit Geschlechtsteil. Muss ich wegen Vergewaltigung ins Gefängnis?
Antwort: Laut Gesetz muss mann sich zumind. kastrieren lassen, sobald ein Geschlechtsteil vorhanden ist, das technisch in der Lage ist, Frauen zu vergewaltigen. Darunter fallen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, auch Schwule in Heterobeziehungen. (Ob die Geschlechtsteile dabei auch genutzt werden oder nicht, ist rechtlich nicht von Belang.)

PS: Ich finde es ja toll, wenn es TV-Infos für jeden gibt. Und das das irgendwie finanziert werden muss, ist auch klar. Bei der fetten Werbung ist mir das allerdings unklar.
Ich nenn sowas Abzocke, die kein Stück besser als die UBS ist.

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