Aufgrund eines kleingedruckten des Vertrages einer Kreditkarte, entstand folgende praktische Anwendung bei uns:
Kühlschrank-Benutzungsreglement
Die folgenden Bedingungen gelten für die Benutzung des Kühlschrankes an der Horstfriedrichstrasse 11 3. Stock Trakt B (nachfolgend „HF3B“ genannt). Sie bilden die rechtliche Grundlage zwischen dem Arbeitgeber, vertreten durch den Leiter der WebSolutions (nachfolgend „Chef „ genannt) und den Mitarbeitern im HF3B (nachfolgend Benutzer genannt).
Für die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung dieses Reglements kann der Chef einen Kühlschrank-Verantwortlichen bestimmen.
Grundsätzlich steht der Kühlschrank jedem Benutzer unentgeltlich zur Verfügung.
Benutzung des Kühlschrankes
1. Jeder eingelagerte Gegenstand ist mit dem Namen des Benutzers zu versehen
2. Unangeschriebenes kann als „public“ angesehen, und von allen verzehrt werden
3. Stark riechende Lebensmittel sind entsprechend zu Verpacken
4. Es ist alles vor dem Ablaufdatum zu entfernen (Vorsicht: insbesondere bei Wienflaschen ist das aufgedruckte Datum nicht das Ablauf- sondern das Produktionsdatum)
5. Verschmutzungen, die durch Benutzer, oder Gegenstände verursacht werden, müssen von denselben, bzw. dem Besitzer derselben, gereinigt werden.
Reinigung und Pflege des Kühlschrankes
1. Wer Lebensmittel vergammeln lässt kann zur Reinigung des gesamten Kühlschrankes verpflichtet werden.
2. Jeder Benutzer ist berechtigt allfällige Verunreinigungen zu entfernen.
Anerkennung der Bedingungen
Durch das erstmalige Öffnen der Kühlschranktüre bestätigt der Benutzer dieses Reglement verstanden und akzeptiert zu haben.
Dieses Reglement kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch den Chef geändert werden.
Verantwortlichkeit und Haftung
Weder der Besitzer des Kühlschrankes, noch der Chef oder der Kühlschrank-Verantwortliche können für allfällige Schäden, welche durch eine Fehlfunktion des Gerätes oder ein sonstiges Ereignis verursacht worden sind verantwortlich gemacht werden.
Wenn ein von einem Benutzer zur Kühlung eingelagerter Gegenstand durch einen anderen Benutzer beschädigt, unbrauchbar gemacht oder entwendet wird muss ein allfällig daraus entstehender Rechtsstreit zwischen diesen beiden Benutzern in der Freizeit geregelt werden.
Chef, August 2007
{ danke schön, Peter ;-)}